Einführung in die Problematik
Zivilrechtlich sind sog. unbenannten oder ehebedingten Zuwendungen zwischen Ehegatten keine Schenkungen.
Dies weil Sie aus zivilrechtlicher Sicht den Grund für die Zuwendung nicht in der Bereicherung des anderen Ehegatten, sondern der Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft haben.
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus 1994 gilt diese Sichtweise nicht für die Schenkungsteuer, d.h. Zuwendungen zwischen Ehegatten sind schenkungsteuerpflichtig!
Diese Botschaft des Bundesfinanzhofs hat sich meiner Erfahrung nach in der Öffentlichkeit wenig verbreitet.
Dort ist allenfalls die zivilrechtliche Sichtweise bekannt.
Sicherlich gibt es zahlreiche Fälle, in denen seit langen Jahren und bei vielen Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten keine Schenkungsteuer erklärt bzw. trotz Rechtspflicht nicht gezahlt wurde.
In einigen Fällen kann bei rechtzeitiger kompetenter Beratung die Angelegenheit mit verschiedenen Gestaltungen "repariert" werden.
Zeitnahe Beratung ist bei derartigen Schenkungsteuertatbeständen dringend zu empfehlen.
Sollten Sie Interesse an einer Prüfung der individuellen Situation haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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