Insbesondere der technische Fortschritt macht es möglich, dass man heute schwerstkranken Menschen helfen kann, für die es noch vor Jahren keine Rettung gegeben hätte.
Während viele Menschen damit Hoffnung und Chance verbinden, haben andere Angst vor einer Verlängerung
der Sterbensphase und dem damit verbundenen Leid und der Abhängigkeit von Apparatemedizin.
Auch Ärztinnen und Ärzte haben es oft schwer, den wirklichen Willen des Patienten festzustellen,
wenn dieser sich nicht mehr in angemessener Weise äußern kann.
Wer in dieser Situation es nicht Fremden überlassen will, über sein weiteres Schicksal zu entscheiden, kann
mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen.
Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber die Regeln zur Beachtung von Patientenverfügungen klarer gefasst
und die Grundzüge im Gesetz verankert.
Trotz dieser rechtlichen Grundlagen ist bei den höchstpersönlichen Entscheidungen in einer
Patienverfügung wichtig seine persönlichen Vorstellungen deutlich zu machen, damit die individuelle
Entscheidung des Patienten deutlich wird und damit das weitere Handeln der Ärzte und anderer Stellen
vorgezeichnet ist.
Wenn Sie sich grundsätzlich entschieden haben, diese schwierigen persönlichen Fragen selbstbestimmt durch eine
Patientenverfügung zu entscheiden, so empfehle ich Ihnen zunächst in aller Ruhe für sich selbst zu überlegen,
welche Punkte Ihnen besonders wichtig sind und deshalb keinesfalls in der Verfügung fehlen sollten.
Die dabei auftauchenden Fragen und Unklarheiten sollten Sie mit Ihrem Arzt in medizinischer Hinsicht
und mit Ihrem Anwalt in rechtlicher Hinsicht besprechen.
So erlangen Sie die Sicherheit die erforderlichen Informationen für die eigene Entscheidung erhalten
zu haben und zudem die rechtlichen Vorgaben zur Rechtswirksamkeit einer Patientenverfügung beachtet zu haben.
Haben Sie zu diesem Komplex Fragen oder sonstige Beratungswünsche, so vereinbaren Sie bitte mit meiner Kanzlei einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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