Nicht zuletzt zahlreiche prominente Fälle haben in den letzten Jahren gezeigt, welche Bedeutung vorausschauende Steuerberatung eigentlich hat,
vermeidet diese doch persönliche und strafrechtliche Konsequenzen und ermöglicht oft dennoch eine erhebliche Steuerminderung.
Sicherlich wird kein seriöser Berater eine dauerhafte steuerliche Belastung von 0% gestalten können, wie sie vielleicht eine erfolgreiche
Steuerhinterziehung ermöglichen mag, aber im Entdeckungsfalle ganz erhebliche Konsequenzen hat.
Dazu darf nicht nur - sondern kann aus tatsächlichen Gründen - nicht geraten werden, denn im Fall der Fälle wird die Bewältigung immer teurer sein,
als es eine seriöse und legale vorausschauende Steuerberatung gewesen wäre.
Vorausschauende Steuerberatung schließt deshalb die Steuergestaltung im Einzelfall ein.
Dabei wird es regelmäßig gehen um:
1.
Identifizierung und Alternativberechnung von steuerlich zulässigen Gestaltungsalternativen,
2.
Vergleich der festgestellten Alternativen zur Auswahl der steuerlich optimalen Gestaltung und
3.
Prüfung der individuellen Anforderungen an die legalen Gestaltungsalternativen und Auswahl der
auch hiernach im Einzelfall geeigneten Gestaltungen.
Häufig sind dies keine einfach zu treffenden Entscheidungen, letztlich ermöglicht aber nur eine
ausreichende Information über die Handlungsalternativen eine sachgerechte Entscheidung im Lichte
der persönlichen Situation und der eigenen Bereitschaft sich den häufig komplexen Anforderungen
zur erfolgreichen praktischen Umsetzung einer geeigneten steuerlichen Regelung zu stellen.
Hierzu gehört oft zugleich eine rechtliche Gestaltung, um die steuerlichen Anforderungen erfüllen zu können.
In beiden Bereichen stehe ich Ihnen im Bedarfsfalle gerne als Ihr Berater zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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