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Kosten

Wir rechnen gesetzlich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Aufgrund unseres wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkts schließen wir auch regelmäßig Honorarvereinbarungen ab.

Das ist häufig auch im Falle einer Erstberatung eine sinnvolle Sache.
Auf diese Weise können wir Ihnen eine jederzeit transparente Abrechnungsmethode anbieten, welche auf Ihren individuellen Fall passgenau abgestimmt werden kann, damit Sie wirklich nur die in Anspruch genommene Leistung vergüten müssen. Diese Transparenz kann insbesondere im Wege der Vereinbarung eines Stundensatzes erreicht werden, wodurch Sie nur den wirklich durch Ihren Fall verursachten Aufwand zahlen. Andererseits kann sich auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars anbieten, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Kostenlast auf Sie zukommt.
Die im Einzelfall geeignete Abrechnungsmethode hängt maßgeblich vom individuellen Beratungsbedarf ab.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben rechnen wir Leistungen auch gerne direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Rahmen Ihres mit der Versicherung vereinbarten Versicherungsumfanges ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob Ihr individueller Fall von Ihrem Versicherungsumfang erfasst wird.

Zu beachten ist noch, dass im Falle des Obsiegens in einem Prozess der Gegner regelmäßig Ihre angefallenen Kosten zu tragen hat.
Unabhängig von diesem evtl. Erstattungsanspruch bleiben Sie als Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, besonders für den anwaltsüblichen Kostenvorschuss.

Die Einzelheiten der Kostensituation besprechen wir auf Anfrage gerne vor der individuellen Leistung mit Ihnen.

 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de