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Buchführung und Bilanzierung

 
BUCHFÜHRUNG

Eine sinnvolle und aussagekräftige Buchführung geht über die Durchführung bloßer mechanischer Arbeitsgänge, wie das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen, weit hinaus.

So kann aus einer sorgfältig geführten Buchführung - bei gleichzeitiger Einrichtung einer individuellen Kostenrechnung - jederzeit, also nicht erst bei den turnusmäßigen Abschlüssen, ein Blick auf die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geworfen werden, mithin könnten nötigenfalls zeitnah Maßnahmen gegen die Verfestigung negativer Tendenzen, oder Maßnahmen zur Geschäftsausweitung ergriffen werden.

Die Buchführung hilft daher dem Unternehmer seine Entscheidungen auf einer solider sachlicher Grundlage und nicht "auf Verdacht" zu treffen.
Sie bildet zudem die verlässliche Grundlage für einen korrekten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Jahresabschluss.

Daneben ist die fachlich kompetente Erstellung der Buchführung entscheidende Grundlage für die darauf aufbauende Beratung in Sonderfällen:
- Unternehmenskauf oder -verkauf (wegen der nötigen Unternehmensbewertung)
- Vorbereitung von Bankgesprächen
- ggf. bei entsprechender Kredithöhe für die Erstellung der Unterlagen nach § 18 KWG
- Früherkennung möglicher Liquditätsengpässe
- vorausschauende Planung von Ersatz- und/oder Neuinvestitionen

Die Erstellung von Buchführung und Jahresabschluss aus einer Hand garantiert zudem die Ausschaltung von sog. Reibungsverlusten aus der unterschiedlichen Bearbeitungsqualität der ansonsten Beteiligten. Gleichzeitig entfallen zusätzliche Kosten für die bei getrennter Bearbeitung notwendige Datenübernahme.

Zur Buchführung gehört auch die LOHNBUCHFÜHRUNG !
Selbst die Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen. Neben der Standardlohnbuchführung biete ich Ihnen zugleich die zuverlässige Erledigung der Lohnbuchführung im Bereich BAULOHN an, damit der Umgang mit Sozial- und Urlaubskasse im Bauhauptgewerbe, sowie den Nebengewerben nicht zum Alptraum wird.

BILANZIERUNG

Eine korrekte Bilanzierung gibt Ihnen Sicherheit gegenüber Banken bei Kreditverhandlungen und Finanzbehörden. Gegenüber letzteren können Sie sicher sein Ihren steuerlichen Pflichten nachgekommen zu sein.
Selbst wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig sind, ist ein aussagekräftiger Jahresabschluss Grundlage für eine korrekte Steuererklärung.

Sie müssen dann keine Bedenken bezüglich steuerstrafrechtlichen Folgen haben.


 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de