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Lohn/Personal & Buchführung/Bilanzierung

 
Zur Buchführung gehört auch die LOHNBUCHFÜHRUNG ! und in der Praxis der PERSONALbereich

Selbst die Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen.

Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben:
Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Neben der Standardlohnbuchführung bieten wir Unterstützung zugleich im komplizierten Bereich der Lohnbuchführung im Bereich BAULOHN an, damit der Umgang mit Sozial- und Urlaubskasse im Bauhauptgewerbe nicht zum Alptraum wird.

Gleichzeitig stellen sich erfahrungsgemäß gerade im Lohn-/Personalbereich oftmals zahlreiche Fragen des Arbeitsrechts, bei deren Lösung und Gestaltung wir Sie auf Ihren Wunsch ebenfalls gerne unterstützen.

BUCHFÜHRUNG/BILANZIERUNG

Selbst wenn wir nicht Ihren bereits tätigen Steuerberater ersetzen möchten, unterstützen wir Sie gerne fortlaufend bei einer sachgerechten Gestaltung und der zugehörigen Abläufe, schon um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu sichern (Compliance).

Eine sinnvolle und aussagekräftige Buchführung geht über die Durchführung bloßer mechanischer Arbeitsgänge, wie das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen, weit hinaus.

So kann aus einer sorgfältig geführten Buchführung - bei gleichzeitiger Einrichtung einer individuellen Kostenrechnung - jederzeit, also nicht erst bei den turnusmäßigen Abschlüssen, ein Blick auf die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geworfen werden, mithin könnten nötigenfalls zeitnah Maßnahmen gegen die Verfestigung negativer Tendenzen, oder Maßnahmen zur Geschäftsausweitung ergriffen werden.

So hilft die Buchführung daher dem Unternehmer seine Entscheidungen auf einer solider sachlicher Grundlage und nicht "auf Verdacht" zu treffen.
Sie bildet zudem die verlässliche Grundlage für einen korrekten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Jahresabschluss.

Daneben ist die fachlich kompetente Erstellung der Buchführung und deren Überwachung entscheidende Grundlage für die darauf aufbauende Überwachung der eigenen Geschäftstätigkeit im ureigenen Interesse (internes Kontrollsystem).
Eine aus einer derart soliden Buchführung abgeleitete korrekte Bilanzierung gibt Ihnen Sicherheit gegenüber Banken bspw. bei Kreditverhandlungen und Finanzbehörden. Gegenüber letzteren können Sie weitestgehend sicher sein Ihren steuerlichen Pflichten nachgekommen zu sein.
Selbst wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig sind, ist ein aussagekräftiger Jahresabschluss Grundlage für eine korrekte Steuererklärung.

Sie müssen dann keine Bedenken bezüglich steuerstrafrechtlichen Folgen haben.




 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de