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Steuerstrafsachen/-ordnungswidrigkeiten

 
Das nach allgemeiner Anschauung typische Betätigungsfeld des Rechtsanwalts im Steuerrecht (neben der Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren).
Die Vertretung gegenüber der Finanzbehörde (Ordnungswidrigkeiten) oder dem Gericht (Strafsachen), wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist."

Haben Sie dem Finanzamt nicht wirklich alles angegeben ?

Plagen Sie vielleicht doch Gewissensbisse, obwohl es doch jeder macht... ?

Wollen Sie die Vergangenheit bereinigen ?

Steht gerade die Steuerfahndung vor der Tür ?

Wollen Sie den Besuch der Steuerfahndung abwenden ?

All dies können Gründe und Situationen sein, in denen eine Beratung ratsam erscheint.
Mit Steuerfahndungsmaßnahmen ist nämlich regelmäßig neben der eigentlichen Tat und Ihrer Strafbarkeit noch eine Steuernachzahlung, sowie die oft verheerende Wirkung der Ermittlungen in der Öffentlichkeit verbunden.
Um dies zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob der "Weg zurück in die Steuerehrlichkeit" gangbar ist.
In Betracht kommt eine Selbstanzeige, wobei die damit verbundenen Chancen und Risiken zu überprüfen sind.
Lohnt sich dieser beschwerliche Weg noch, oder steht die Verjährung kurz bevor ?

All dies sind Gesichtspunkte, welche es im Lichte des individuellen Falles abzuwägen gilt.


 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de