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Arbeitsrecht

 
Im Bereich des Arbeitsrechts werden das Kollektivarbeitsrecht (Arbeitskampf-, Betriebsverfassungs-, Koalitions-, Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht) und das Individualarbeitsrecht, welches die Ordnung individueller Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie soziale Schutzrechte (z.B. Kündigungsschutz) - die der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages Schranken setzen - zum Gegenstand hat unterschieden.

Neben dem vom Gesetzgeber unmittelbar gesetzten Recht hat im Bereich des Arbeitsrechts Gewohnheitsrecht und Richterrecht eine herausgehobene Bedeutung (beispielhaft sei nur der Begriff der "betrieblichen Übung" genannt).
Daneben treten zudem Tarifverträge (teilweise mit Allgemeinverbindlicherklärung), Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Sie sehen eine komplexe Materie, welche schon aus diesem Grunde oft anwaltliche Beratung erforderlich macht, damit eigene Rechte nicht zu kurz kommen.

Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist zudem, dass in erster Instanz unabhängig vom Verfahrensausgang jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat.

Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.


 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de