Das Wirtschaftsrecht betrifft schwerpunktmäßig das Wirtschaftsprivatrecht. Dieses bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten, die durch die Regelungen im Bürgerlichen Recht, im Handels- und Gesellschaftsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u. a.) gegeben werden. Außerdem spielt in den EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Insbesondere im Bereich des europäischen Gesellschaftsrechts ist die Societas Europae (Europäische Aktiengesellschaft) nennenswert. Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes zu nennen, wobei häufig Überschneidungen mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht vorliegen.
Mittels des Wirtschaftsverwaltungsrechts schafft der Staat durch seine Behörden ein System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht wird durch das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung), die Monopolverwaltung, deren Regulierung oder Bewirtschaftung des Marktes (Wirtschaftslenkung) und durch die Gefahrenabwehr (Überwachung der Wirtschaft; z.B. im Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht) geprägt.
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