Steuerrecht
 

Zurück

Steuerstrafsachen/-ordnungswidrigkeiten

Beratung und Vertretung

Buchführung und Bilanzierung

Steuererklärungen

betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

 

 

Steuererklärungen

 
An der Abgabe einer Steuererklärung kommt in Deutschland kaum jemand vorbei.

Selbst wenn kein laufendes Einkommen bezogen werden sollte, kommt man schnell im Schenkungs- oder Erbfall in die Situation eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen zu müssen. Lässt man diese Erklärungen von einem steuerlichen Berater erledigen hat man in dem schnellebigen Steuerrecht die Sicherheit keine Steuersparmöglichkeit übersehen zu haben, oder eine vorteilhafte Entscheidung aus Rechtsprechung oder Verwaltungserlassen nicht gekannt und deshalb zuviel Steuer gezahlt zu haben.
Ebenso wichtig ist die Prüfung der ergangenen Steuerbescheide auf Ihre Rechtmäßigkeit, damit Ihre Rechte ggf. innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gewahrt werden können.

Hier eine Auswahl von Steuererklärungen, die Sie so erwarten können:

- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Lohnsteueranmeldung
- Kapitalertragsteueranmeldung
- Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.

Vergleichbar sind Anträge auf Steuervergünstigungen, wie:

- Kindergeld
- Investitionszulage



 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de